Das Machbare tun
Umweltschadstoffe, Altlasten, Boden- und Grundwasser-verunreinigungen bestimmen in vielfältiger Weise den Wert, die Nutzbarkeit und die Entwicklungsmöglichkeiten von Immobilien.
Wenn Brach- oder Gewerbeflächen neu genutzt werden sollen, sind grundsätzlich Bodenuntersuchungen sinnvoll und notwendig. Im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung werden Art und Ausmaß von Belastungen beschrieben. Ist eine Gefährdung vorhanden und liegt also eine Altlast vor, werden Maßnahmen zu ihrer Sanierung bzw. zur Schaffung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen abgeleitet und umgesetzt. Dabei ist immer darauf zu achten, dass sie anwendbar und vor allen Dingen verhältnismäßig sind.
Die Ergebnisse sollten aber nicht ausschließlich hinsichtlich möglicher Gefährdungen bewertet werden, sondern insbesondere auch
Entsorgungs-/Verwertungsmöglichkeiten von Böden und Arbeitsschutzaspekte berücksichtigen, denn in diesem Bereich entstehen oft die größeren Kosten.
Die Beseitigung von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten obliegt nicht nur dem Verursacher (sog. „Handlungsstörer“) oder seinem Rechtsnachfolger, sondern auch dem
Grundstückseigentümer (sog. "Zustandsstörer“)
oder in bestimmten Fällen sogar dem ehemaligen Eigentümer .
Ein schrittweises Vorgehen bei der Erkundung und Bewertung stellt sicher, dass jederzeit entschieden werden kann, welche Maßnahmen sinn voll oder erforderlich sind.
Die zukünftige Art der Nutzung beeinflusst erheblich die zu ergreifenden Maßnahmen: ein Kinderspielplatz ist sensibler als eine Gewerbefläche: durch intelligente Planung können oft erhebliche Kosten eingespart werden.
Ich begleite Ihr Projekt von der beprobungslosen Erstbewertung bis hin zur Ausführungsplanung von Sanierung und Erschließung. Als Bauherrenvertreter unterstütze ich
Sie auch im Projektmanagement, der fachgutachterlichen Begleitung Ihrer Maßnahme bis hin zur Kosten- und Wirksamkeitskontrolle und als technischer Berater in Vertragsfragen.